Einlagensicherung
Italienischer Garantiefonds für Bankeinlagen
Italienische Bankkonten sind durch Garantiefonds abgesichert. Viele europäische Länder haben sich erst durch die Finanzkrisen zu einem Ausbau ihres Einlagensicherungssystems bewegen lassen. Italien verfügt bereits seit 1987 über eines der weitreichendsten Einlagensicherungssysteme weltweit. Wichtige Fragen und Antworten zur Absicherung privater Bankeinlagen folgen im Überblick.
In Italien gibt es den verpflichtend vorgeschriebenen Garantiefonds für private Bankeinlagen: den "Fondo Interbancario di Tutela dei Depositi" (www.fitd.it) für alle Privatbanken. Einleger können bis zu einer Obergrenze von 100.000 Euro auf diese Absicherung vertrauen. Diese Obergrenze gilt pro Person, wie z.B. im Falle einer Kontomitinhaberschaft
Was garantiert dieser Fonds?
Das Statut des italienischen Einlagensicherungsfond sieht laut den italienischen Gesetzesdekreten Nr. 659/96 und Nr. 49/2011 den Schutz und die Rückgabe von Guthaben in Euro oder Devisen von natürlichen und juristischen Personen vor, welche in Form von Einlagen oder ähnlichem (somit Kontokorrenteinlagen und Tagesgeldeinlagen, Spareinlagen und Festgelder, auf den Namen lautende Sparbriefe) den Banken überlassen wurden, sowie Zirkularschecks und ähnliche Titel, welche von den Banken ausgegeben wurden.
Welche Banken werden durch den Einlagensicherungsfonds besichert?
Die Einlagensicherung greift für die Einlagen aller italienischen Banken, auch wenn es sich um Filialen im EU-Ausland handelt.
Wann und wie genau greifen diese Fonds?
Damit der Einlagensicherungsfonds beansprucht werden kann, muss die Bank üblicherweise bereits in die Zwangsliquidierung überstellt sein. Privatkunden (sei es natürliche wie juristische Personen) können dann die Erstattung von Guthaben bis zum Maximalbetrag erwirken. Gibt es mehrere Kontoinhaber, greift die Garantie zur Gänze für jeden der Kontoinhaber.
Wie funktioniert die Einlagensicherung?
Grundsätzlich ist die Überführung des in Liquidation geratenen Kreditinstituts an ein anderes Kreditinstitut vorgesehen, das deren Aktiva und Passiva übernimmt und eventuell vom Einlagensicherungsfonds bezuschusst wird. Damit werden alle Kundenguthaben geschützt und ohne Unterbrechung weitergeführt.
Ausnahmen vom Einlegerschutz
Im Sinne des Artikel 27 des Statuts des italienischen Einlagensicherungsfond sind vom Schutz unter anderen folgende Einlagen ausgenommen:
Inhaberpapiere;
Guthaben, welche von Akzepten, Wechseln und Wertpapieranlagen stammen;
Guthaben, welche auf Operationen zurückzuführen sind, für welche eine Verurteilung von Vergehen laut den Artikeln 648-bis und 648-ter des italienischen Strafgesetzbuches besteht (Geldwäsche u. ä.);
Einlagen der Staatsverwaltung, der regionalen, provinzialen, gemeindlichen und anderer öffentlicher Körperschaften;
Einlagen von Banken im eigenen Namen, sowie Guthaben derselben;
Einlagen von Kunden, für welche diese Kunden persönliche Bedingungen (Zinsen u. a.) von der Bank zugestanden erhalten haben, die zur Verschlechterung der finanziellen Situation der Bank beigetragen haben, sofern dies von den Liquidatoren festgestellt wird